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Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“) gelten für alle Angebote und alle Verträge, die mit Eosta B.V., IJsermanweg 15, 2742 KH Waddinxveen, Niederlande (der „Verkäufer“), über den Verkauf und die Lieferung von frischen Erzeugnissen und damit zusammenhängenden Produkten (die „Produkte“) geschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese Bedingungen für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen und Kaufverträge, die vom Verkäufer geschlossen werden.
1.2 Diese Bedingungen haben Vorrang vor sämtlichen (Einkaufs-)Bedingungen des Käufers, auch wenn diese ihre ausschließliche Geltung vorsehen.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
2.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer die Bestellung des Käufers ausdrücklich annimmt, mündlich oder schriftlich, oder sobald der Verkäufer mit der Ausführung beginnt.
2.3 Der Verkäufer ist berechtigt, vor (weiterer) Leistungserbringung eine angemessene Sicherheit des Käufers für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
3.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die vom Verkäufer angegebenen Preise:
ab Werk (ex works, Standort des Verkäufers);
zuzüglich MwSt.; und
einschließlich Standardverpackungskosten.
3.2 Der Verkäufer ist berechtigt, nach Abgabe eines Angebots oder nach Annahme einer Bestellung Preiserhöhungen weiterzugeben, insbesondere wenn diese auf Kostensteigerungen, Marktumstände oder eine Wertminderung der vereinbarten Währung zurückzuführen sind.
4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt der Betriebssitz des Verkäufers als Lieferort.
4.2 Der Verkäufer liefert die vereinbarte Menge, es sei denn, Marktstörungen, Verfügbarkeitsprobleme oder vergleichbare Umstände machen eine Reduzierung der Menge erforderlich. In diesem Fall informiert der Verkäufer den Käufer so schnell wie möglich und ist berechtigt, eine geringere Menge zu liefern.
4.3 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten nur annähernd. Eine Überschreitung der Lieferfrist aus welchem Grund auch immer berechtigt den Käufer nicht, seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer auszusetzen oder nicht zu erfüllen.
4.4 Nimmt der Käufer die Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort ab, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte an Dritte zu verkaufen. In diesem Fall hat der säumige Käufer dem Verkäufer sämtlichen daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, einschließlich einer etwaigen Preisdifferenz und zusätzlicher Kosten.
5.1 Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst auf den Käufer über, nachdem der Käufer den vollständigen geschuldeten Betrag im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten, einschließlich Zinsen und Kosten, an den Verkäufer bezahlt hat.
5.2 Befindet sich der Bestimmungsort der Produkte in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt – abweichend von Artikel 2 – für die Regelung des Eigentumsvorbehalts in Artikel 5.1 deutsches Recht. In diesem Fall behält sich der Verkäufer außerdem den in Deutschland geltenden „umfassenden und erweiterten Eigentumsvorbehalt“ vor.
5.3 Die Gefahr des Verlustes und/oder der Beschädigung der Produkte geht auf den Käufer über, sobald die Produkte das Betriebsgelände des Verkäufers verlassen haben, unabhängig von der vereinbarten Lieferart.
6.1 Die Produkte werden in der im Obst- und Gemüsehandel üblichen Weise verpackt, wie sie vom Verkäufer nach kaufmännischem Ermessen bestimmt wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, eine Nutzungsgebühr für Mehrwegverpackungen und langlebige Materialien (wie Behälter, Kunststoffkisten, Stapelkisten usw.) zu berechnen. Diese Gebühren werden auf der Rechnung ausgewiesen.
6.3 Wird Pfand berechnet, wird dieses nach Rückgabe der Verpackung frei Haus (frachtfrei) verrechnet, sofern das Material unbeschädigt zurückgegeben wird.
7.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer die Art des Transports/Versands.
7.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Verladung, Transport und Versand der Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers.
8.1 Die zu liefernden Produkte entsprechen den in den Niederlanden geltenden Qualitätsstandards sowie den phytosanitären behördlichen Anforderungen.
8.2 Stellt sich bei der Ausfuhr heraus, dass die zu liefernden Produkte nicht den Qualitätsstandards und phytosanitären Anforderungen des Einfuhrlandes entsprechen, ist der Käufer ausschließlich dann zu Schadensersatz oder zur Auflösung des Vertrags berechtigt, wenn:
diese Standards und Anforderungen allgemein bekannt sind (was der Käufer im Streitfall nachzuweisen hat); oder
der Käufer den Verkäufer bei Auftragserteilung im Voraus über diese Standards und Anforderungen informiert hat.
9.1 Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Verkäufers:
in bar (Nettobetrag) bei Lieferung; oder
durch Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Alle Zahlungen sind ohne Abzug, Aufrechnung, Skonto oder Einbehalt zu leisten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.3 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Der Käufer schuldet dann:
Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat (oder Teil davon) auf den offenen Betrag; sowie
sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die hiermit auf 15 % des insgesamt geschuldeten Betrags festgesetzt werden, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, gegebenenfalls höhere tatsächlich entstandene Kosten geltend zu machen.
10.1 Beanstandungen hinsichtlich sichtbarer Mängel der gelieferten Produkte sind dem Verkäufer unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt, telefonisch mitzuteilen und schriftlich zu bestätigen (E-Mail ist ausreichend).
10.2 Der Käufer und/oder der Empfänger der Produkte hat die Beanstandung auf den entsprechenden Transportpapieren (z. B. CMR oder Lieferschein) zu vermerken, um zu bestätigen, dass die Beanstandung zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand.
10.3 Beanstandungen hinsichtlich nicht sichtbarer Mängel sind in der in Artikel 10.1 beschriebenen Weise unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt, zu melden.
10.4 Eine Beanstandung muss mindestens enthalten:
eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels; sowie
eine Erklärung zu weiteren Umständen, aus denen abgeleitet werden kann, dass die gelieferten Produkte und die vom Käufer beanstandeten Produkte identisch sind.
10.5 Die beanstandeten Produkte sind dem Verkäufer zur Prüfung in dem Zustand zur Verfügung zu stellen, in dem sie sich bei Entdeckung des Mangels befanden, und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht weiterverkauft werden.
10.6 Beanstandungen, die sich nur auf einen Teil der Lieferung beziehen, berechtigen nicht zur Zurückweisung der gesamten Sendung.
10.7 Nach Ablauf der in den Artikeln 10.1 und 10.3 genannten Fristen gilt die Lieferung und/oder die Rechnung als genehmigt. Ab diesem Zeitpunkt werden Beanstandungen nicht mehr vom Verkäufer akzeptiert.
10.8 Eine Rücksendung von Produkten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und zu den vom Verkäufer festzulegenden Bedingungen zulässig.
11.1 Der Verkäufer haftet nur, wenn der Käufer eine Beanstandung gemäß Artikel 10 eingereicht hat.
11.2 Die Haftung des Verkäufers für Schäden des Käufers ist auf Mängel der gelieferten Produkte beschränkt und beträgt maximal 50 % des Rechnungsbetrags, der sich auf die mangelhaften Produkte bezieht.
11.3 Jede weitere Haftung des Verkäufers, sei es für direkte oder indirekte Schäden, Kosten und/oder Zinsen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.4 Der Verkäufer haftet darüber hinaus nur, wenn der Käufer nachweist, dass die Mängel nicht während der Verladung oder des Transports entstanden sind.
12.1 Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtlieferung infolge höherer Gewalt.
12.2 Als höhere Gewalt gelten alle Umstände außerhalb des direkten Einflussbereichs des Verkäufers, insbesondere: Streiks, Transportprobleme, Feuer, extreme Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Krankheitsfälle beim Personal sowie Betriebsstörungen beim Verkäufer und/oder seinen Lieferanten.
12.3 Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags nach eigenem Ermessen die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein.
13.1 Verletzt der Käufer eine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer aus dem Vertrag oder bestehen erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Käufers, seine Verpflichtungen zu erfüllen, ist der Verkäufer berechtigt, alle mit dem Käufer geschlossenen Verträge ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention aufzulösen.
13.2 Dies erfolgt unbeschadet des Rechts des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen.
14.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus den vom Verkäufer geschlossenen Verträgen und/oder damit zusammenhängenden Verträgen ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Utrecht, Niederlande, entschieden oder – nach Wahl des Verkäufers – von einem anderen zuständigen Gericht.
14.2 Auf alle Verträge, auf die diese Bedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, findet niederländisches Recht Anwendung.
Eosta B.V.
IJsermanweg 15, 2742 KH Waddinxveen, Niederlande
E-Mail: info@eosta.com
Telefon: +31 (0)20 408 2300
Handelsregister (KvK): 34254629
USt-IdNr.: NL811174646B01
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